Überwachung der Tätigkeiten mit Krankheitserregern durch das Gesundheitsamt/die untere Gesundheitsbehörde : Erlaubniserteilung für die Tätigkeit mit Krankheitserregern (§ 44 ff IfSG); Anzeigepflichten vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 49 [...]. Düsseldorf, 2011
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